Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstigen an der Veranstaltung beteiligten Person keinerlei Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer ist über die mit dem der Veranstaltung/Tour verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung/Tour teilnimmt. Er wird keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter stellen.
Sämtliche verwaltungsrechtliche Bestimmungen, wie insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind von allen Teilnehmer/innen eigenverantwortlich einzuhalten. Generell ist jede/r Teilnehmer/in für seiner/ihre Handlungen bei der Inbetriebnahme und beim Fahren mit dem verliehenen Gerät selbst verantwortlich.
Jede/r Teilnehmer/in bestätigt hiermit, unbescholten zu sein.
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ev. Änderungen anerkannt. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in einer Anmeldung genannten Daten, die von ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung/Tour gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, Fotomechanische Vervielfältigungen – Filme, Video Cassetten etc. – ohne Vergütungsansprüche seinerseits genutzt werden dürfen.
Für die Benutzung eines E-Scooters wird eine Kaution von € 300,-, für die Benutzung eines Quads von € 1.500,- geleistet, die im Fall einer Beschädigung des Gerätes beim Verleihunternehmen verbleibt. Alternativ wird auf Wunsch des Benützers auch eine Sicherstellung durch Hinterlegung eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises akzeptiert, wobei der Benützer ausdrücklich zustimmt, dass im Schadenfall das Verleihunternehmen berechtigt ist, den Ausweis bis zum (nachträglichen) Erlag des Kautionsbetrages zurückzubehalten. Sollte der Benützer seine Verpflichtung, auf das Gerät aufzupassen, verletzen und das Gerät entwendet werden, ist für E-Scooter ein pauschaler Ersatz in Höhe von € 700,- (Wert des Scooters samt Ausrüstung über € 1.000,-) und für Quads in Höhe von
€ 3.500,- (Wert des Quads samt Ausrüstung über 4.500,-) zu leisten. Auch dafür dient die Sicherstellung durch Ausweishinterlegung. Die Geltendmachung allfälliger weiterer Schadenersatzansprüche wird zudem ausdrücklich vorbehalten.
Sollten ausgeliehene Gerätschaften nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an unserem Standort retourniert werden, wird ausnahmslos Anzeige bei der Polizei erstattet. Ausdrücklich wird vereinbart, dass von Benützern verursachte zusätzliche Spesen (zusätzlicher Zeitaufwand der Mitarbeiter, Anwaltskosten, etc.) sowie angemessene Mietkosten für die Dauer der nicht erfolgten Rückstellung zu tragen sind.
Die Mietgebühr ist im Vorhinein bar in unseren Geschäftsräumlichkeiten bei Übergabe der ausgeliehenen Geräte fällig und zu entrichten.
Der vereinbarte Gerichtsstand ist Wien.
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